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Roundup PowerFlex 5 Liter FLEX 480

RUF480
€159,01
lieferbar
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Produktbeschreibung

ROUNDUP PowerFlex 480 ist es Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern im Freiland auf dem Acker- und Grünland, im Gemüsebau, sowie in Senf- und Brassica-Arten, Futtererbsen und Ackerbohnen, im Forst und Zierpflanzenbau, Wein- und Obstbau sowie auf Nichtkulturland (Wegen und Plätzen).

  • Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!!!
  • Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Ein Versand ist erst nach Vorlage (per Mail: info@kaufdas.online) des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich (weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie unter: www.pflanzenschutz-skn.de).
  • Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
  • Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Restmengen und Spülwasser auf der behandelten Fläche ausbringen. NICHT! in den Kanal schütten.

Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:

  1. Entsorgungsfirmen,
  2. Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar,
  3. Sammelstellen der Landkreise/Kommunen,
  4. Schadstoffmobil (kleine Mengen),
  5. gereinigte und geleerte Packungen über das duale System.

HINWEISE:

  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
  • NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
  • NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

AUFLAGEN:

  • NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NN2842: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
  • NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
  • NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
  • SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu beachten.
  • SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden
  • SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH368: Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
  • WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMG: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN:

  • NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
  • NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • SF275-EEWE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-28OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-35ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SS701-1: Bei Streichapplikation sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

ZUGELASSENE KULTUREN:

Ackerbaukulturen, Gleisanlagen, Laubholz, Nadelholz, Brassica-Arten (Ackerbaukulturen), Senf-Arten, Wege und Plätze ohne Holzgewächse, Baumschulgehölzpflanzen, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Rasen, Obstgehölze ausgenommen Himbeerartiges Beerenobst, Ackerbohne, Futtererbse, Gemüsekulturen, Spargel, Weinrebe, Wiesen, Weiden, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Kernobst, Speisezwiebel, Stilllegungsflächen, Möhre, Fruchtgemüse, Lupine-Arten, Gräser, Klee-Arten, Luzerne-Arten, Wicken.

Auf den Merkzettel
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